Wäscherei Schkeuditz

Textilreinigung Schkeuditz

Turnerstrasse 44, 04435 Schkeuditz, 034204/ 60386

AGB

DLC7

§ 1 Vertragsschluss, Abgabe des Reinigungsgutes

Der Textilreinigungsvertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und dem Inhaber der Textilreinigung- Kriegenherdt
durch Abgabe des Auftrages. Soweit bestimmte Leistungen von der Textilreinigung- Kriegenherdt nicht selbst erbracht
werden können, vermittelt die Textilreinigung- Kriegenherdt die Leistungen des in Anspruch genommenen Fachbetriebes.
Der Reinigungsvertrag kommt in diesem Falle direkt mit dem Fachbetrieb zustande. Unabhängig von der Wirksamkeit
dieser Regelung gelten die nachfolgenden Regelungen zwischen den Vertragsparteien.

§ 2 Rückgabe des Reinigungsgutes

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins. Andernfalls hat der Kunde
 seine Berechtigung nachzuweisen. Die Abholung hat innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten
Liefertermin zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist haftet die Textilreinigung- Kriegenherdt nicht mehr.
Das Reinigungsgut wird unabhängig davon ein Jahr aufbewahrt. In der Zeit nach dem dritten Monat bis zu dem
Ende von einem Jahr haftet Textilreinigung- Kriegenherdt nur, wenn der Kunde ein Verschulden des Reinigers
zweifelsfrei nachweisen kann.
Nach einem Jahr ist die Textilreinigung- Kriegenherdt zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn,
der Kunde meldet sich vor der Verwertung. In der Regel wird das Reinigungsgutes karitativen Einrichtungen kostenlos überlassen.

§ 3 Pflichten des Reinigungsbetriebes

Die Reinigung der Textilien wird fachgerecht gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller des Reinigungsgutes ausgeführt.

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind
(z. B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung), hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, den Reinigungsbetrieb über den
Wert des Reinigungsgutes - soweit dieser 500,00 € überschreitet - hinzuweisen. Befindet sich im Reinigungsgut keine
Pflegekennzeichnung, ist der Kunde verpflichtet, hierauf hinzuweisen. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der
Übergabe an den Reinigungsbetrieb aus dem Reinigungsgutes zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände,
Kugelschreiber, Kosmetik-artikel sowie Papier.
Der Kunde ist weiter verpflichtet, das Reinigungsgutes bei Rückgabe auf offensichtliche Schäden und ordnungsgemäße
Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer Frist von 14
Tagen nach Abholung anzuzeigen.
Der Kunde ist weiter verpflichtet, eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgutes eines Dritten
unverzüglich anzuzeigen.

§ 5 Haftung, Mängel am eingelieferten Reinigungsgutes

Der Reinigungsbetrieb ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht
werden, soweit dies nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau vorhersehbar war. Hierzu zählen u. a.
Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken,
ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierung,
Beschichtungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
Eine Haftung des Betriebes ist ausgeschlossen, soweit die Reklamation nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Abholung
erfolgt. Bereits wieder getragene Kleidung kann nicht mehr reklamiert werden.
Der Reinigungsbetrieb haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der
Reinigungsbetrieb nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und
unvorhergesehene Schäden (verborgene Mängel) ist ausgeschlossen. Jede weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der Ersatzbeschaffung
unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des Reinigungsgutes durch Benutzung und Zeitablauf.

 

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